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29. Juli 2025 - Wissen & Aktuelles

Klimaschutz wird Pflicht

Fast zehn Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag in einem wegweisenden Rechtsgutachten festgestellt, dass alle Staaten der Welt zu größtmöglicher Anstrengung im Kampf gegen die Erderwärmung völkerrechtlich verpflichtet sind. Verstöße dagegen könnten als Bruch des internationalen Rechts gewertet werden.

Staaten, die ihren Klimapflichten nicht nachkommen, könnten künftig zu Reparationen verpflichtet werden, etwa zu finanziellem Ausgleich oder der Wiederherstellung von Lebensräumen.

Die Tür für Klimaklagen steht weiter offen als je zuvor, auch gegen historische Emissionen. Das schafft Handlungsdruck auf Staaten und den Industriesektor. Auch nationale Gerichte könnten sich künftig darauf stützen bei Gesetzgebung und in Klimaprozessen.
Das Gerichtsverfahren geht auf die Initiative des Inselstaats Vanuatu zurück, der vom Untergang bedroht ist, weil der Meeresspiegel infolge der Erderhitzung steigt. Später schlossen sich immer mehr Länder, darunter auch Deutschland, an und forderten bei der Hauptversammlung der Vereinten Nationen im März 2023 gemeinsam das höchste Gericht auf, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben. 

Denn für viele Staaten, die kaum etwas zur Erderhitzung beigetragen haben, geht es ums Überleben ihrer Länder in der Klimakrise. 

Ihre Position wird durch das Gutachten gestärkt.
Kein Staat kann sich aus den Klimaschutz-Verpflichtungen zurückziehen, auch dann nicht, wenn sich das Land aus dem Klimavertrag von Paris verabschiedet hat. Denn sie ergeben sich nicht nur aus dem Abkommen, sondern auch aus dem Völkergewohnheitsrecht. Alle Länder sind dazu verpflichtet, die Klimakrise mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwenden.

Foto: Dibakar Roy

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