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5. August 2025 - Wissen & Aktuelles

Neu verhandeln statt Zeit verlieren

Ursprünglich sollte das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dafür sorgen, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Dazu gab es klare Einsparungsziele für die einzelnen Sektoren sowie einen definierten Zeitplan. 
Am 17. Juli 2024 wurde die Reform des KSG mit gravierenden Folgen beschlossen: Die Verantwortung für einzelne Sektoren wie Verkehr, Gebäude oder Landwirtschaft wird entkoppelt, Emissionsvermeidung wird zur optionalen Aufgabe ohne konkretes Mandat. Noch gravierender ist, dass konkrete Sofortprogramme entfallen und die Nachsteuerung erst dann greift, wenn das Klimaziel zwei Jahre in Folge verfehlt wurde: 

Ein gefährlicher Verzug angesichts der Dringlichkeit klimapolitischen Handelns. 

Das alles bedeutet keine „Flexibilisierung“, sondern weniger Verbindlichkeit, weniger Transparenz und ein höheres Risiko für juristische wie ökologische Zielverfehlungen. Die Novelle des KSG vom Juli 2024 schwächt den politischen Handlungsdruck dort, wo entschlossenes Vorgehen nötig wäre.

Gleichzeitig fehlen zentrale Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende, zur Transformation der Mobilität und zum zügigen Ausbau einer klimatauglichen Energieinfrastruktur. Die sozialen Folgen bleiben ebenso ungelöst: Die wachsenden Belastungen treffen besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen – bisher ohne tragfähige Ausgleichsmechanismen. Darum braucht es jetzt eine Neuverhandlung.  

Jetzt bist du gefragt: Abstimmung21 hat eine Volksabstimmung initiiert, in der es darum geht, ob das Gesetz bestehen bleiben soll. Die Anmeldung zur Volksabstimmung läuft nur noch bis zum 10. August. Gleich anmelden: https://abstimmung21.de/#abstimmungsunterlagen

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