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Das Bergwaldprojekt in der Landschaftspflege -
Statusschutz oder Prozessschutz?

In der Landschaftspflege werden zwei in der Wahl der Naturschutzmaßnahmen zum Teil im Widerspruch stehende Methoden angewendet: Beim Statusschutz steht der Erhalt der heute vorkommenden Arten und ihres Lebensraums im Vordergrund, der Prozessschutz bemüht sich hingegen um die Förderung der natürlichen Dynamik.

Das Bergwaldprojekt sieht in beiden Methoden in Abhängigkeit von Fläche, Artenvorkommen und Seltenheit sinnvolle Vorgehensweisen zum Schutz der Biodiversität und setzt diese mit entsprechenden Maßnahmen um.
Im Folgenden werden die beiden Methoden näher erläutert.

Statusschutz

Deutschland ist aufgrund seiner Böden und seines Klimas Waldland. Die heutige Verteilung von Wald, Feldern, Wiesen und Siedlungsflächen ist das Ergebnis eines etwa 3000 -jährigen Prozesses, in dem der Mensch die Landschaft entsprechend seiner Bedürfnisse gestaltete. Die meisten heute waldreichen Mittelgebirge waren um 1700 durch Übernutzung des Waldes und einer aus der Not erzwungenen Landwirtschaft auf Grenzertragsböden kahl.

Während viele Mittelgebirge ab 1800 wieder aufgeforstet und zu Wald wurden, dauerte die Offenlandnutzung in einigen Bereichen Deutschlands an. Die Hochflächen der Rhön, die Lüneburger Heide, Teile des Schwarzwaldes, der Schwäbischen Alb und der Eifel blieben aufgrund historischer Nutzung des Menschen waldfrei. Durch den Offenlandcharakter dieser extensiv genutzten Flächen, siedelten sich im Laufe der Zeit zahlreiche seltene Leitarten aus Fauna und Flora an. Ihre Seltenheit, das spezifische Artengefüge und die besondere Artenvielfalt stellen einen hohen Wert für den Naturschutz dar.

Um den offenen Charakter der Landschaft zu erhalten, wurden Managementpläne entwickelt, die eine sinnvolle Kombination aus  Landschaftspflegemaßnahmen und geförderter Landwirtschaft zum Einsatz bringen. Typischen Maßnahmen wie Freisägen, Mulchen oder Beweidung sollen die natürliche Wiederbewaldung unterdrücken, die in Mitteleuropa auf nahezu allen aus der Nutzung genommenen Flächen einsetzt.


Prozessschutz

Beim Prozessschutz wird hingegen die natürliche Entwicklung der Wiederbewaldung mit standortsheimischen Baumarten (bspw. Buche) unterstützt. In den Buchenwaldnationalparken des Kellerwaldes, der Eifel und im Harz werden deshalb in den Entwicklungsbereichen z.B. standortsfremde Douglasien und Fichten entfernt, um die zurückgedrängte standortsheimischen Buche und ihren Edellaubholzbegleiter (z.B. Eschen, Ahorn und Ulmen) zu fördern.

Weitere Beispiele für Prozessschutzmaßnahmen sind die Entwicklungsunterstützung von Bachauen und die Wiedervernässung von Mooren. Hier werden ebenfalls standortsfremde Baumarten entnommen, um z.B. die Lebenskreisläufe von versauerten Bächen zu reaktivieren oder durch den Anstau alter Entwässerungsgräben bei gleichzeitiger Entfernung von standortsfremden Gehölzen Hochmoore zu renaturieren.